Die Landesverbände haben direkt nach Abschluss der Spielrunden, jedoch spätestens
bis zum 29. September 2025 dem SHV Vorstand Jugend Iris Moog (moog@hessenhockey.de) die Teilnehmer der Qualifikation zu melden.
Die Absage einer Teilnahme nach dem 03. Oktober 2025 wird gemäß Beschluss des Bundesjugendrates 2024 mit einer Strafe von 1.500,00€ belegt.
Diese wird von der DHB-Jugend gegen den jeweiligen Verein verhängt.
Die Sieger der Qualifikation werden durch den SHV Vorstand Jugend an DHB-Jugend gemeldet, etwaige Rückzüge sind direkt an den DHB-Jugend zu melden.
Termine Qualifikation:
weiblich/männlich U18: 3. Oktober 2025
weiblich/männliche U16 und U14: 11./12. Oktober 2025
Die Durchführungsbestimmungen wurden überarbeitet und stehen zum Download bereit. Für die Abrechnung ist das Formular SHV_Abrechnung_Qualifikation zu nutzen.