Süd (SHV)

Offizielle Mitteilungen

SHV - Mitteilungen • Nr. 126 vom 2.12.2021

Mögliche Verlängerung der Hallensaison 

 

Da den Verband immer wieder Nachfragen erreichen, weist der SHV vorsorglich darauf hin, dass nach § 14 Abs. 1 Satz 4 SPO DHB die laufende Hallensaison bis zum 31.03.2021 dauert. Insofern sind Ansetzungen von Hallenspielen, falls pandemiebedingte Spielausfälle nicht rechtzeitig nachgeholt werden können, bis Ende März (auch nach dem einheitlichen letzten Spieltag der Ligen) möglich. 

 

Daniel Leunig

- Vorstand Sport SHV -


SHV - Mitteilungen • Nr. 125 vom 10.11.2021

Hygienekonzept für den Regionalligaspielbetrieb

 

Liebe Vereinsverantwortliche,
mit diesem Schreiben übersenden wir Euch das Hygienekonzept der Hockeyliga e.V., das wir auch für den Regionalligaspielbetrieb in der Hallensaison 2021-22 zur Grundlage der Saisondurchführung machen. Wir bitten Euch alle Regeln bestmöglich umzusetzen, um eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen.

Dabei gilt das Konzept jedoch mit folgenden Maßgaben für die Regionalliga:

  • Die Notwendigkeit eines medizinischen Kooperationspartners (Seite 6) ist nur eine Sollbestimmung.
  • Auch in den Regionalligen ist die Zulassung von Zuschauern möglich – die Entscheidung obliegt dem Heimverein, der dabei die für den Spielort geltenden rechtlichen Regeln zu berücksichtigen hat. Der SHV behält sich aber ausdrücklich vor, bei veränderter Lage Zuschauerausschlüsse anzuordnen.
  • Die Regionalligen folgen wie die Hockeyliga dem 3G-Konzept (geimpft, genesen, getestet). Auch hier gilt, dass der jeweilige Verein dafür verantwortlich ist, dass seine Spieler die Voraussetzungen erfüllen und über gültige Negativnachweise entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage am Spielort verfügen. Jeder Heimverein hat vor Ort Tests für die jeweiligen Schiedsrichter der Partie vorzuhalten, falls diese nicht geimpft oder genesen sind. Sofern vor Ort PCR-Tests gelten, sind die Schiedsrichter selbst für ihre Tests verantwortlich oder können nicht angesetzt werden.
  • Sofern an einem Spielort durch die Vorgaben des Landes oder die Anordnung der lokalen Behörden eine strengere Regelung als 3G gilt (z.B. 2-G oder PCRTestpflicht) sind diese örtlichen Regelungen für den Spielbetrieb maßgeblich.
  • Der Hygienebeauftragte des Heimvereins informiert den Gastverein spätestens drei Tage vor dem Spieltermin über die örtlichen Coronaregelungen.
  • Sollten von Vereinen für ihre Hallen auf Basis des Hausrechts zusätzliche (über die jeweilige geltende Rechtslage und das Hygienekonzept des SHV hinausgehende) Regeln erstellt werden, die die Spieldurchführung erschweren oder faktisch zum Ausschluss einzelner Spieler führen (etwa eine Begrenzung auf 2G o.ä.), behalten wir uns die Ansetzung der Partien auf dem Platz des Gastvereins oder auf neutralem Platz vor.
  • Bei Coronafällen/Absonderungen innerhalb der Mannschaft, die Auswirkungen auf den Spielbetrieb haben können, sind umgehend der zuständige Staffelleiter, der Vorstand Sport und der Vorstand Schiedsrichter zu unterrichten. Bei mindestens drei gleichzeitigen Coronafällen/Absonderungen kann ein Antrag auf Spielverlegung an den SHV gestellt werden. Über diesen Antrag wird unter Berücksichtigung der verbleibenden Spieler im Kader und der
    Nachholungsmöglichkeit entschieden – einen Anspruch auf Verlegung gibt es nicht.
  • Aufgrund der unklaren Lage empfehlen wir dringend Übernachtungen und Zugfahrten nur stornierbar zu buchen.

 


Wir bitten Euch, Eure Hygienebeauftragten umgehend per E-Mail an Manuela Wenk (Manuela.Wenk@t-online.de) zu melden.


Zur Übersicht hier die nach unserem Kenntnisstand (Stand 09.11.2021) maßgeblichen Regelungen der fünf süddeutschen Bundesländer:


Baden-Württemberg 3G, aber PCR statt Antigentest
Bayern 2G
Hessen 3G, aber PCR statt Antigentest
Rheinland-Pfalz 3G mit zahlenmäßiger Obergrenze
Saarland 3G

 


Mit sportlichen Grüßen,


Daniel Leunig
- Vorstand Sport SHV -

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 124 vom 25.10.2021

Einführung der 2. Bundesliga Damen Halle

Nach den Planungen des DHB soll zur Spielzeit 2022-23 die Einführung der 2. Bundesliga Damen erfolgen. Die Sportwarte der vier süddeutschen Landesverbände haben deshalb ein Modell für den Übergang in der kommenden Spielzeit vereinbart, welches von den Landesverbänden als Anhang zur Spielordnung beschlossen wurde.

 

Bereits durch den DHB ist vorgegeben, dass der Aufsteiger aus der 1. Regionalliga Damen in die 1. Bundesliga Damen aufsteigt und der Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen in die 2. Bundesliga Damen absteigt. Das bedeutet, dass durch den SHV die übrigen fünf Startplätze der 2. Bundesliga Damen zu füllen waren: Vier dieser fünf Plätze werden an den zweit- bis fünftplatzierten der 1. Regionalliga Süd Damen vergeben, der letzte Platz soll in einem Relegationsspiel zwischen den beiden Gruppensiegern der 2. Regionalliga Damen Süd (bzw. den bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften) ermittelt werden. Dies soll sicherstellen, dass wenigstens ein Team aus der 2. Regionalliga auch in der 2. Bundesligavertreten ist und damit von der dritthöchsten in die dann zweithöchste Spielklasse aufsteigt.


Der Relegationsverlierer wird ebenso wie die sechs- und siebtplatzierten Teams der 1. Regionalliga Süd im Folgejahr der 1. Regionalliga Süd angehören. Ergänzt wird die 1. Regionalliga Süd dann um beiden bestplatzierten Mannschaften jeder Gruppe der 2. Regionalliga Süd. In der Saison 2022-23 wird die 1. Regionalliga Süd Damen demnach aus sieben Mannschaften bestehen und deshalb einem verstärkten Abstieg unterliegen.
Drei Mannschaften aus jeder Gruppe der 2. Regionalliga verbleiben in selbiger. Zusätzlich steigt aus jedem Landesverband eine Mannschaft in die 2. Regionalliga auf. Die beiden übrigen Startplätze (jeweils in einer in jeder Gruppe) der 2. Regionalliga werden durch Relegationsspiele zwischen den Landesverbänden ermittelt, wobei Baden-Württemberg gegen Bayern einen Platz in der Ostgruppe und Rheinland-Pfalz gegen Hessen einen Platz in der Westgruppe ausspielt.

Nach der endgültigen Einführung der 2. Bundesliga Damen Halle gelten die bisherigen Auf- und Abstiegsregelungen wieder, nur dass nunmehr eben der Aufstieg statt in die 1. Bundesliga in die 2. Bundesliga erfolgt und auch von dort der Absteiger in die 1. Regionalliga stammt.

 

Der Wortlaut des Anhangs zur ZSPO findet sich hier


SHV - Mitteilungen • Nr. 123 vom 2.10.2021

Durchführungsbestimmungen Jugend SHV-Quali

Die Durchführungsbestimmungen der SHV-Quali Jugend Feld wurden überabreitet. Die aktuallisierte Version kann hier eingesehen werden. Weitere wichtige Formulare sind unter dem Reiter Dokumente/Formulare auf der SHV-Webseite verlinkt.


SHV - Mitteilungen • Nr. 122 vom 30.8.2021

SDM 2021/2022

Die Süddeutschen Meisterschaften an den folgenden Terminen statt
 

  • 12./13.02.2022 Weibliche U18 / Weibliche U16 / Weiblichen U14
  • 19./20.02.2022 Männliche U18 / Männliche U16 / Männliche U14
     

Ausrichter:

Weibliche U18 Bewerbung noch offen
Männliche U18 TEC Darmstadt
   
Weibliche U16 Hockey Club Schweinfurt
Männliche U16 Bad Dürkheim
   
Weibliche U14 HC Speyer
Männliche U14 VfR Grünstadt

 

 

Für die SDM der Weibliche U18 wird noch ein Ausrichter gesucht. Für Bewerbungen bitte das ausgefüllte Bewerbungsformular bis zum 30. September 2021 an den Vorstand Jugend Iris Moog (moog@hessenhockey.de) schicken.
 


SHV - Mitteilungen • Nr. 121 vom 30.8.2021

Qualifikation Feld 2021

Zusammen mit dem Vorstand Jugend haben sich die vier Jugendvertreter der Landesverbände auf folgende Vorgehensweise verständigt:

 

  • Weibliche / Männliche U16/U14: 09./10. Oktober 2021
  • Weibliche U18: Samstag, den 09. Oktober 2021
  • Männliche U18: Sonntag, den 10. Oktober 2021

 

Die Qualifikation wird für die Weibliche / Männliche U16 / U14 im Modus der Zwischenrunde gespielt.

 

Als Ausrichter wurden festgelegt:

 

  Weibliche U16 Männliche U16 Weibliche U14 Männliche U14
Platz 5 / QA BHV 2 HBW 2 RPS 2 HHV 2
Platz 6 / QB HHV 2 RPS 2 HBW 2 BHV 2

 

 

Die Durchführungsbestimmung zur Qualifikation werden aktuell überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

 


Eine Durchführung der Qualifikation ist auch abhänging vom Pandemie Geschehen und den regionalen und lokalen Verordnungen. Änderungen und Anpassungen behält sich der SHV in enger Absprache mit den Jugendvertretern der LV vor.

 

 

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 119 vom 12.8.2021

Schiedsrichter in den Regionalligen

 

Die Schiedsrichterspesen wurden für die neue Regionalligasaison angepasst (Zur neuen Schiedsrichterkostenregelung). Wir bitten um Beachtung der neuen Sätze.

Auch wurden die Grundsätze für verbandsübergreifende Schiedsrichteransetzungen geändert. Die neuen Regelungen können hier eingesehen werden.

Beide Dokumente können auch unter Dokumente/Formulare eingesehen werden.


SHV - Mitteilungen • Nr. 118 vom 13.7.2021

Änderung der Zusatzspielordnung des SHV

Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Feldsaison 2019-20-21 haben der Vorstand des SHV und die Präsidenten der Landesverbände eine Änderung der Zusatzspielordnung des SHV (ZSPO SHV) im Umlaufverfahren beschlossen. Da diese Änderungen naturgemäß zeitlich befristet sind, wurden sie in einen eigenen Anhang Corona aufgenommen. 

 

Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind über diesen Link hessenhockey.de/VVI-web/Ordnungen/SHV/Anhang-Corona-ZSPO-SHV.pdf oder alternativ über den Menüpunkt Ordnungen abrufbar. In § 1 wird zunächst der Neubeginn der Feldsaison im Herbst 2021 geregelt. Die §§ 2 und 3 regeln dann den Auf- und Abstieg nach Abschluss der Feldsaison 2021-22. Die Regelungen, die im Vorfeld bereits als Offizielle Mitteilung kommuniziert wurden, gelten solange, bis die Regionalligen auf ihre Sollstärke zurückgeführt sind. 

 

Daniel Leunig

- Vorstand Sport SHV -


SHV - Mitteilungen • Nr. 117 vom 8.6.2021

Abbruch der Feldsaison 2019-20-21

Der SHV Vorstand und die Präsidenten der vier süddeutschen Landesverbände haben gemeinsam entschieden, die auf drei Jahre ausgedehnte Coronasaison 2019-20-21 abzubrechen. Nachdem zuvor bereits der DHB die Saison in der zweiten Bundesliga abgebrochen hatte und es keinen Aufsteiger aus den Regionalligen geben wird, ist auch in den Regionalligen die Entscheidung für einen Abbruch gefallen. Die extrem unterschiedliche rechtliche Situation in den einzelnen Landesverbänden und Regionalligaspielorten lässt eine sportlich gerechte Saisonfortsetzung nicht zu.

 

Als Konsequenz aus dieser Abbruchentscheidung wird es keine Auf- oder Absteiger geben. Auch ein Aufstieg aus den Landesverbänden in die Regionalligen wird nach dem Beschluss nicht stattfinden. Alle Mannschaften werden in der kommenden Feldsaison 2021-22 in der Spielklasse starten, der sie auch in der Saison 2019-20-21 angehörten. Die neuen Spielpläne werden gegenwärtig von den Staffelleitern vorbereitet und zeitnah an die Vereine versendet. 

 

Der SHV Vorstand bedankt sich ausdrücklich bei allen Vereinen für den Einsatz in den vergangenen Monaten und den konstruktiven Umgang mit dieser für alle schwierigen Situation. Wir bedauern, dass eine sportliche Saisonfortsetzung nicht gelungen ist und hoffen, dass ab dem Herbst wieder ein geordneter Spielbetrieb in den Hockeyligen möglich sein wird. 

 

Mit Blick auf die Situation in den Oberligen der Damen haben der SHV Vorstand und die Präsidenten der Landesverbände ferner beschlossen, den eigentlich für dieses Jahr vorgesehenen Ausfall der Relegationsspiele auf das kommende Spieljahr zu verschieben. Damit werden in der nächsten Feldhockeysaison alle aufstiegsberechtigten Mannschaften der vier süddeutschen Landesverbände in die Regionalliga Damen aufsteigen, ohne zuvor ein Relegationsspiel absolvieren zu müssen. 

 

Daniel Leunig

- Vorstand Sport SHV - 


SHV - Mitteilungen • Nr. 116 vom 6.5.2021

Zwischeninformation Fortsetzung Regionalligen

Wie bereits kommuniziert wurde, hat die Taskforce Bundesliga einen Vorschlag zur Wertung der Saison gemacht. Über die Wertung entscheiden jedoch verbindlich der Spielordnungsausschuss und das Präsidium des DHB nach Anhörung der BLVV, des Leistungssportausschusses und des Bundesrates. Der SHV wird zunächst diese abschließende Entscheidung abwarten und dann über eine etwaige Fortsetzung der Regionalligen entscheiden. Die Regionalligavereine wurden hierzu nocheinmal gesondert informiert.

 

Der Punktspielbetrieb ist für den Mai in den Regionalligen ausgesetzt. 

 

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 115 vom 30.3.2021

Protokoll Mitgliederversammlung des SHV

 

Am Samstag, den 20. März 2021, fand die ordentliche Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockey-Verbandes in virtuellem Format statt.

 

Das Protokoll der Mitgliederversammlung lesen Sie hier: » Verbandstag SHV


SHV - Mitteilungen • Nr. 114 vom 9.3.2021

SHV Verbandstag

 

Liebe Sportfreunde,

 

 

der SHV Verbandstag 2021 wird aufgrund der fortbestehenden Corona Beschränkungen in digitaler Form (über ZOOM) abgehalten.

 

 

Die Verbände werden gebeten, bis zum Freitag, den 19.03.2021 eine vertretungsberechtigte Person (Name/E-Mailadresse) an Manuela Wenk zu melden, damit ein entsprechender Zugang verschickt werden kann.

 

Natürlich sind auch in diesem Jahr Gäste willkommen. Auch für Gäste bitten wir um eine Anmeldung bis Freitag, den19.03.2021 (unter Nennung von Namen/Verein/E-Mailadresse).

 

 

 

 

Manuela Wenk (Manuela.wenk@t-online.de)

Vorstand Spielbetrieb Damen des Süddeutscher Hockey-Verbands


SHV - Mitteilungen • Nr. 113 vom 5.2.2021

Mitgliederversammlung des SHV am 20.03.21

 

Die Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockeyverbandes e.V. findet statt am
 

Samstag, 20. März 2021 um 10.30 Uhr
bei HC Ludwigsburg (Fuchshofstr. 66/2 71640 Ludwigsburg)
 

Sollte es die Covid 19 Pandemie zulassen.
Ansonsten in einem digitalen Format.
Dies wird mindestens eine Woche vorher bekannt geben.
 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
  2. Ehrungen und Totengedenken
  3. Berichte der Vorstandschaft und der Ausschüsse, Aussprache
  4. Kassenbericht
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Neuwahlen
    ·  Vorsitzender
    ·  stellvertretendem Vorsitzenden
    ·  Vorstand Sport
    ·  Vorstand Spielbetrieb Damen
    ·  Vorstand Schiedsrichter
    ·  Vorstand für Finanzen
    ·  Kassenprüfer
  8. Bestätigungen
    ·  Staffelleiter
    ·  Mitglieder des ZA
    ·  Vorstand Jugend
  9. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2021/2022
  10. Anträge
    ·  BHV - Schiedsrichterkostenordnung (»Link zum Antrag)
    ·  HCL - Aufstiegsrunde zur Regionalliga Damen Feld Saison 19/20/21 (»Link zum Antrag)
    ·  HCL - Auf- Abstiegsregelung Damen in SHV-Ligen mit
       Einführung 2.Bundesliga Damen Halle (»Link zum Antrag)
  11. Verschiedenes
    ·  Terminplanung Regionalligen 2020/2021 (Halle/Feld)
  12. Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung 2023
     

Gez.
Frank Lederbach
Vorsitzender SHV
 

» Dieses Schreiben als pdf
 


DHB - Vorstand • Nr. 118 vom 2.9.2021

Einberufung der Bundesratssitzung

am 16.10.2021 in Hamburg

Die nächste Bundesratssitzung wird am 16.10.2021 von 9:00 - 13:00 Uhr beim HTHC Hamburg stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung des Protokolls vom 17.05.2021
  3. Vorstellung Vorstand-Verwaltung Niclas Thiel
  4. Highlights aus dem Präsidium, Vorstand, Direktorium
  5. Bericht aus dem Bundesausschuss
  6. Drei aktuelle Themen aus den Landesverbänden
  7. Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2021, Sponsoren)
  8. Start Hockeyliga / Wiederaufnahme Spielbetrieb Erwachsene (nach Corona)
  9. Leistungssport / Rückblick Olympische Spiele
  10. Spielbetrieb Jugend (Deutsche Meisterschaften, Pokalwettbewerbe)
  11. Internet Relaunch / Digitales
  12. Anträge
  13. Nächste Sitzung
  14. Verschiedenes
     

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

  

gez. Carola Morgenstern-Meyer (Präsidentin) und Henning Fastrich (Präsident)

 

 


DHB - Vorstand • Nr. 116 vom 17.8.2021

Aktualisierung der DHB-Schiedsgerichtsordnung (DHB-SGO)

Im Zuge der auf dem Bundestag beschlossenen Satzungsänderungen hat der Bundesrat im schriftlichen Verfahren über die entsprechenden Änderungen der Schiedsgerichtsordnung (SGO DHB) abgestimmt.
Sie wird hiermit veröffentlicht:


» Download der aktuellen Schiedsgerichtsordnung des DHB

und ansonsten ist die aktuelle Schiedsgerichtsordnung abrufbar unter Verband >> Ordnungen.

 

Carola Morgenstern-Meyer (Präsidentin) und Henning Fastrich (Präsident)


DHB - Vorstand • Nr. 115 vom 8.7.2021

Neufassung der DHB Satzung in Kraft

Mit der Bestätigung des Amtsgerichts Mönchengladbach, dass die auf dem Digitalen Bundestag 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung am 2.7.2021 in das Vereinsregister eingetragen worden sind, ist die Neufassung unserer Satzung nunmehr in Kraft.

Sie wird hiermit veröffentlicht: 

» Download der aktuellen Satzung des DHB

und ansonsten ist die aktuelle Satzung abrufbar unter Verband >> Ordnungen.

Dr. Christoph Menke-Salz

Vorstand DHB


DHB - Vorstand • Nr. 114 vom 17.5.2021

Beschlüsse des 55. Ordentlichen Bundestages

Der digitale Bundestag des DHB hat am 15. Mai 2021 die folgenden Beschlüsse gefasst: 

  • Ehrung des Goslarer HC mit dem Breitensport-Zertifikat 2021
  • Ehrung von Hans-Günther Weber mit der Stephan Abel Medaille
  • Ehrung von Bettina Haustein, Dr. Nicolaus Roltsch, Bernd Schuckmann, Dierk Weber, Jutta und Klaus Greinert, Ulrich Bergmann mit der goldenen Ehrennadel des DHB gemäß § 5 Abs. 2 EHO DHB
  • Ehrung von Greta Blunck mit der Paul-Reinberg-Plakette gemäß § 9 EHO DHB
  • Ernennung von Wolfgang Hillmann zum Ehrenmitglied des DHB gemäß § 2 Abs. 1 EHO DHB

 

  • Ernennung von Wilfried Cleven zum Versammlungsleiter für den Bundestag
  • Berufung von Heinz Wöltje, Wolfgang Sinner und Jürgen Häner ins Alterspräsidium für den Bundestag
  • Protokollführung durch Sarah Pentzien, Aufzeichnung des digitalen Bundestages und Veröffentlichung des Protokolls
  • Verabschiedung der vorgelegten Geschäftsordnung für den Bundestag
  • Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung

 

  • Genehmigung des Jahresabschlusses 2020
  • Verabschiedung des vorgelegten Satzungsänderungsantrags des DHB-Präsidiums
  • Verabschiedung des von DHB-Präsidium und BLVV gemeinsam vorgelegten Satzungsänderungsantrags zur Bundesligareform - Anlage 2

 

  • Entlastung des Präsidiums
  • Wahl des Präsidiums mit einer Doppelspitze:
    • Präsidentin: Carola Meyer
    • Präsident: Henning Fastrich
    • sowie die Vizepräsidentinnen/en für die Bereiche
      • Finanzen: Marc Stauder
      • Recht: Dr. Christian Deckenbrock
      • Leistungssport: Katrin Kauschke
      • Sportentwicklung: Dr. Anne Krause
      • Vermarktung & Digitales: Klaus Täubrich 
    • Der Vizepräsident Jugend Andreas Knechten wurde bereits am 13.03.2021 beim digitalen Jugend-Bundestag des DHB gewählt.

 

  • Wahl der Kassenprüfer:
    • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer
    • Eric Pritsch, Flensburg, Kassenprüfer
    • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer
    • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer

 

  • Wahl der Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes:
    • Dr. Dirk Monheim (Bay. HV), Vorsitzender
    • Dr. Peter Heink (HBW), stellv. Vorsitzender
    • Hendrik Sievers (Hamb. HV), Beisitzer
    • Janina Mies (WHV), 1. Ersatzschiedsrichterin
    • Meike Farhan (Hamb. HV), 2. Ersatzschiedsrichterin
    • Joachim Decker (HV RPS), 3. Ersatzschiedsrichter
  • Wahl der Mitglieder des Bundesoberschiedsgerichtes:
    • Dr. Jochen Kotzenberg (WHV), Vorsitzender
    • Stefan Bonde (Berl. HV), stellv. Vorsitzender
    • Max Landshut (Hamb. HV), Beisitzer
    • Dr. Martin Eimer (Bay. HV), 1. Ersatzschiedsrichter
    • Celine Wilde (Berl. HV), 2. Ersatzschiedsrichterin
    • Carl Christian Voscherau (Hamb. HV), 3. Ersatzschiedsrichter
      Die Kontaktdaten des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie unter www.hockey.de >> Verband >> Gremien >> Ausschüsse, Gremien.

 

  • Wahl des Good-Governance-Beauftragten:
    • Dr. Nicolaus Roltsch

 

Dr. Christoph Menke-Salz, Vorstand & Sportdirektor

 


DHB - Vorstand • Nr. 113 vom 6.4.2021

Einberufung der Bundesratssitzung

am 17.05.2021 als Videokonferenz

Die nächste Bundesratssitzung wird am 17.05.2021 von 18:30 - 20:30 Uhr als Videokonferenz stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Aktuelle Themen aus dem Präsidium, Vorstand 
  2. Aktuelle Themen aus den Landesverbänden 
  3. Nachlese des Bundestags 
  4. Bestätigung der Ausschüsse und Gremien 
  5. Verabschiedung Good-Governance-Regeln 
  6. Verschiedenes 
  7. Termine der nächsten Sitzung

 

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

 

gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin

 


DHB - Vorstand • Nr. 112 vom 9.3.2021

55. Ordentlicher Bundestag 2021 des DHB im digitalen Format

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 55. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 15. Mai 2021 – aufgrund der Corona-Pandemie in einem digitalen Format - fristgerecht einberufen und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.

 

Zeitplan Bundestag

15. Mai 2021
10:00 Uhr Beginn des Bundestages
Stimmausgabe: Die Einreichung/Prüfung der Vollmachten und Ausgabe der Stimmcodes/ Wahlunterlagen erfolgt bis zum 11.05.2021.

 

Tagesordnung

A. Protokollarischer Teil
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Grußworte
3. Ehrungen

B. Amtlicher Teil
I. Formalien

  1. Wahl des Versammlungsleiters und des Alterspräsidiums
  2. Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Verabschiedung der Geschäftsordnung

» Entwurf der zu verabschiedenden Geschäftsordnung

   3. Feststellung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder und der Stimmenzahl

II. Berichte

  1. Bericht der Präsidentin
  2. Bericht des Vorstands
  3. Vorstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2020
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Aussprache zu TOP 1.-3.
  6. Entlastung des Präsidiums

III. Anträge

  1. Antrag Satzungsänderung
  2. Antrag Bundesliga
  3. Sonstige Anträge

IV. Wahlen

  1. Wahl des Präsidiums
  2. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
  3. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte
    o Bundesschiedsgericht
    o Bundesoberschiedsgericht

V. Verschiedenes

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 55. Ordentlichen Bundestag 2021 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (nach Eingang im PDF-Format hinterlegt):


» Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium

» Satzungsänderungsantrag zur Bundesligareform DHB-Präsidium und BLVV

» Anlage 1

» Anlage 2

» Anlage 3 im Änderungsmodus

» Anlage 3

» Antrag 1 DSD Düsseldorf / Club Raffelberg

» Antrag 2 DSD Düsseldorf / Club Raffelberg

 

gez. Dr. Christoph Menke-Salz - geschäftsführender Vorstand

 


DHB - Vorstand • Nr. 111 vom 10.2.2021

Einberufung der Bundesratssitzung

am 26.03.2021 als Videokonferenz

Die nächste Bundesratssitzung wird am 26.03.2021 von 17:00 - 19:00 Uhr als Videokonferenz stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Highlights aus dem Präsidium, Vorstand und Direktorium
  3. Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2021, Sponsoren)
  4. Highlights aus den einzelnen Ressorts
  5. Schwerpunktthemen
    a. Kooperationsvertrag DHB / Hockeyliga e.V.
    b. Bundesligasaison Halle / Zukunft Feld
    c. Internet Relaunch
    d. Satzungsänderung
  6. Highlights aus dem Bundesausschuss
  7. Anträge - Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss des Kooperationsvertrags durch das DHB-Präsidium mit dem Ligaverband (Anmerkung: Die Wirksamkeit des Kooperationsvertrags wird unter der aufschiebenden Bedingung der Verabschiedung der die Bundesligareform betreffenden Satzungsänderungsanträge durch den Bundestag des DHB und ihrer anschließenden Eintragung im Vereinsregister stehen)
  8. Nächste Sitzung
  9. Verschiedenes
  10. Kurzvorstellung der Kandidaten für das nächste Präsidium

 

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin

 


DHB - Sport • Nr. 214 vom 19.11.2021

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Besondere Corona-Bestimmungen für die Hallenhockeysaison

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung des § 14 Abs. 4 SPO DHB und des Anhang 7 SPO DHB gefasst. Mit der Neufassung reagiert der SOA auf die aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und stellt klar, dass vom zuständigen Verband erlassene Handlungsanweisungen für die Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs (Hygi-enekonzept einschließlich der Teststrategie) sowie die jeweiligen standortspezifischen Konzepte zur Durchführung des Spielbetriebs von allen Beteiligten ebenso wie behördliche Vorgaben zu beachten sind.

Im Übrigen wird auf die Offizielle Mitteilung DHB - Sport • Nr. 212 vom 3.9.2021 verwiesen. Bis auf weiteres werden die Hockey-Bundesligen nach Maßgabe der auf hockey.de veröffentlichten SPO DHB ausgetragen, wobei die Aufgaben, die nach der SPO DHB dem Sportausschuss (SPA) und den Staffelleitern zugewiesen sind, wie festgelegt unter der Verantwortung des Ligaverbands (HOCKEYLIGA E.V.) wahrgenommen werden.

Nachdem das Präsidium diesen Beschluss gemäß § 30 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, wird dieser mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderungen der SPO DHB sind hellblau markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 19.11.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 213 vom 9.11.2021

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielzeiten im Hallenhockey im Erwachsenenbereich

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung des § 4 Abs. 2 Buchst. b Nr. 3 SPO DHB gefasst. Die Neufassung ermöglicht es den Landeshockeyverbänden, für Hallenhockeyspiele im Erwachsenenbereich auch eine Spielzeit von 2 x 15 Minuten vorzusehen. Diese Änderung trägt dem Umstand Rechnung, dass manche Landeshockeyverbände in den unteren Spielklassen die Hallenhockeysaison in Turnierform austragen mit der Folge, dass manche Mannschaften bis zu drei Spiele an einem Turniertag zu absolvieren haben.

Nachdem das Präsidium diesen Beschluss gemäß § 30 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, wird dieser mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderung ist in der SPO DHB grün markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 9.11.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 212 vom 3.9.2021

Bundesligaspielordnung

Gemeinsame Mitteilung des SOA und des Ligaverbands

Die Hockey-Bundesligen werden nach Maßgabe der auf hockey.de veröffentlichten SPO DHB ausgetragen, wobei die Aufgaben, die nach der SPO DHB dem Sportausschuss (SPA) und den Staffelleitern zugewiesen sind, wie festgelegt vom Ligaverband (HOCKEYLIGA E.V.) wahrgenommen werden.

Aktuell wird die SPO DHB mit dem Ziel, eine eigene Bundesligaspielordnung (BL-SPO) zu erstellen, überarbeitet. Sobald diese vorliegt und von den zuständigen Gremien verabschiedet ist, wird diese veröffentlicht.

 

Mönchengladbach/Krefeld, 3.9.2021

 

Christian Deckenbrock                                    Dirk Wellen
Vorsitzender SOA DHB                                    Präsident des HOCKEYLIGA E.V.

 


DHB - Sport • Nr. 211 vom 6.8.2021

Besetzung von Ausschüssen des DHB im Spieljahr 2021/2022

Sportausschuss, Zuständiger Ausschuss, Härtefallausschuss

Im Spieljahr 2021/2022 werden diese Ausschüsse wie folgt besetzt:

 

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 3 SPO DHB:

Gemäß Beschluss des Bundestages vom 15.05.2021 wurde die Organisation des Spielbetriebes der Bundesligen an den HOCKEYLIGA e.V. bertragen. Damit fallen die Aufgaben des Sportausschusses aus den Verantwortlichkeiten des DHB an den HOCKEYLIGA e.V..

Der Sportauschuss wird daher aufgelöst und nicht neu besetzt.

 

Anträge zum Spielbetrieb der Bundesligen sind an den HOCKEYLIGA e.V. zu richten.

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB

  • Bernd Schuckmann, Oyten (Vorsitz)
  • Daniel Leunig, Frankfurt a.M.
  • Sebastain Schwidder, Krefeld (HOCKEYLIGA e.V.)

Vertreter:

  • Frank Selzer (Bremen)
  • Victor vom Kolke (Hockeyliga e.V.)

 

Anträge sind zu Händen von Bernd Schuckmann an ZA@deutscher-hockey-bund.de zu richten.

 

Härtefallausschuss (HA) gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB

  • Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz)
  • Andreas Knechtern Mülheim
  • Sebastian Schwidder, Krefeld (HOCKEYLIGA e.V.)

Vertreter:

  • Daniel Leunig, Frankfurt a.M. (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz)
  • Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Andreas Knechten)
  • Viktor vom Kolke (Hockeyliga e.V.)

 

Koordinator des Ausschusses ist Harald P. Steckelbruck. Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck an HA@deutscher-hockey-bund.de  einzureichen.

 

Mönchengladbach 28.07.2021

 

Katrin Kauschke (Vizepräsidentin Leistungssport)

Andreas Knechten (Vizepräsident Jugend)

 

i.A Bernd Schuckmann

 


DHB - Sport • Nr. 210 vom 8.7.2021

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Änderungen zur Feldsaison 2021/2022

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:

1) Die Änderung des § 39 Abs. 10 SPO DHB trägt dem Umstand Rechnung, dass sich aufgrund zweier Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts des DHB Änderungen für die Zusammensetzung der 2. Bundesligen, Gruppe Nord, ergeben.

» Offizielle Mitteilung Sport Nr. 208 vom 7.7.2021

 

2) Auf Vorschlag der Sprecher der Bundesligavereinsversammlung (BLVV) und des Präsidiums des Ligaverbands wurde für die kommende Feldsaison 2021/2022 in der 1. Bundesliga festgelegt, dass im Rahmen der Feld-Endrunde ein Spiel um Platz 3 bei den Herren zur Ermittlung des 3. EHL-Teilnehmers ausgetragen werden wird (die Mannschaft, die nach der Hauptrunde die meisten Punkte erzielt hat, erhält daher keinen EHL-Startplatz mehr). Außerdem wurde - ebenfalls auf Vorschlag der Sprecher der BLVV und des Präsidiums des Ligaverbands - festgelegt, dass künftig die beiden Absteiger im "best-of-five"-Modus (jeweils 5. gegen 6.) ermittelt werden (anstatt bislang "best-of-three"). Beide Änderungsvorschläge entsprechen zudem dem Votum der Bundesligaversammlung vom Juni 2021. Zudem wurden - wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung festgelegt - der Bundesrat und der Leistungssportausschuss angehört.

 

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: Juli 2021) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter Ordnungen als Download zur Verfügung. Die im Juni 2021 (Offizielle Mitteilung Sport Nr. 206 vom 20.6.2021) veröffentlichten Textänderungen werden in der SPO DHB gelb, die aktuellen Textänderungen grün markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 8.7.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 209 vom 8.7.2021

Zusammensetzung der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren in der Feldhockeysaison 2021/2022

 

Regelungen nach Entscheidung SOA DHB gemäß Mitteilung DHB-Sport Nr. 208 vom 07.07.2021, DHB Mitteilung Sport Nr. 202 vom 19.05.2021 sowie der DHB Mitteilung Sport Nr. 203 vom 20.05.2021.

-> Mitteilung Sport Nr. 202 vom 20.05.2021

-> Mitteilung Sport Nr. 203 vom 20.05.2021
->
Mitteilung Sport Nr. 208 vom 07.07.2021
 

Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesschiedsgerichtes und des SOA wird im Nachfolgenden die vom Sportausschuss veröffentlichte Mitteilung zur Zusammensetzung der 2. Bundesligen wie folgt korrigiert:

 

Nach dem regulären Ausgang der Meisterschaftsspiele Feld 2019/2020/2021 der 1. Bundesligen, den Entscheidungen des SOA zu Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen sowie zu Abstieg/Aufstieg zwischen den 2.Bundesligen und Regionalligen (Mitteilung Sport Nr. 202 vom 19.05.21), als auch der Entscheidung des SOA nach den Urteilen aus den Schiedsgerichtsverfahren (Mitteilung Sport Nr. 208) bestehen die Gruppen der 2.Bundesligen Feld 2021/2022 aus 9, 10, 11 bzw. 12 Mannschaften.

 

» Zusammensetzung der Bundesligen Feld 2021/2022 (PDF)

 

Unter Berücksichtigung dieser Regelungen zu Ab-/Aufstieg zwischen den 1. und 2. Bundesligen werden zum Ende der Feldhockeysaison 2021/2022 die Gruppen der 2. Ligen wieder auf jeweils zehn Mannschaften zurückgeführt. Dies wird durch einen erhöhten Abstieg aus den 2. Ligen, wenn die Gruppe aus mehr als zehn Mannschaften bestehen sollte, beziehungsweise durch einen reduzierten Abstieg, wenn die Gruppe aus weniger als zehn Mannschaften bestehen sollte, sichergestellt werden.

 

Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss DHB

Mönchengladbach, den 08.07.2021
 


DHB - Sport • Nr. 208 vom 7.7.2021

Mitteilung des Spielordnungsausschusses

Zusammensetzung der 2. Bundesliga (Feld) in der Saison 2021/2022

Das Bundesschiedsgericht hat in zwei Schiedsgerichtsverfahren (Az. 1/2021 und 2/2021) am 28.6.2021 entschieden, dass die Beschlussfassung des Spielordnungsausschusses (SOA) zur Wertung der abgebrochenen Feldsaison 2019/2020/2021 vom 19.5.2021

» Offizielle Mitteilung Sport Nr. 202 

hinsichtlich der Regelungen, wonach ein Aufstieg aus den Regionalligen in die 2. Bundesliga nicht stattfindet (Ziffer 4 des Beschlusses), insoweit aufgehoben wird, als er die Regionalliga West, Damen und Herren, betrifft. Das Bundesschiedsgericht hat den DHB ferner verpflichtet, die 1. Damenmannschaft des DSD Düsseldorf  und die 1. Herrenmannschaft des Bonner THV für die Feldsaison 2021/2022 in die 2. Bundesliga der Damen bzw. Herren, Gruppe Nord, aufzunehmen. Das Bundesschiedsgericht hat seine Entscheidungen maßgeblich damit begründet, dass der WHV im Rahmen der ihm zustehenden Verbandsautonomie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des SOA bereits entschieden hatte, dass die Regionalliga beendet und die antragstellenden Vereine Meister der Feldsaison gewesen seien. Es sei somit ein sachlicher Grund gegeben, die Regionalliga West anders zu behandeln als die drei anderen Regionalligen, und daher hinzunehmen, dass in der kommenden Feldsaison nur der Meister desjenigen Regionalverbandes in die 2. Bundesliga aufsteigt, der auch einen Meister ermittelt hat.

Das Präsidium des DHB hat in seiner Sitzung vom 7.7.2021 beschlossen, gegen die Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts keine Rechtsmittel einzulegen. Die angepasste Spielordnung wird vom SOA - gemeinsam mit weiteren Änderungen - in den kommenden Tagen veröffentlicht. Die Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts sind in der über hockey.de abrufbaren Entscheidungsdatenbank eingestellt:

» Entscheidungen Archiv

 

Mönchengladbach, den 7.7.2021

Dr. Christian Deckenbrock

Vizepräsident Recht und Vorsitzender des SOA


DHB - Sport • Nr. 206 vom 20.6.2021

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Durchführung der 2. Bundesligen (Feld) in der Feldsaison 2021/2022

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren Beschlüsse zur Änderung der Spielordnung (SPO DHB) getroffen. Die Neufassung der Spielordnung regelt insbesondere in den §§ 39 ff. SPO DHB die Auswirkungen der Beschlüsse des SOA zur Änderung der vom 18.5.2021 (vgl. dazu DHB - Sport • Nr. 202 vom 19.5.2021) für die 2. Bundesligen. Zudem erhält das Präsidium des DHB gemäß § 3 Abs. 9 SPO DHB die Möglichkeit, eine Technische Kommission zu berufen. In § 28 Abs. 3 SPO DHB werden die Anforderungen an die Spielfeldmaße an die aktuellen Vorgaben der FIH angepasst. Nachdem das Präsidium die getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese nunmehr veröffentlicht und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderungen der SPO DHB sind gelb markiert.

» SPO DHB (PDF)

  

Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell drei Schiedsgerichtsverfahren vor dem Bundesschiedsgericht anhängig sind, die im Zusammenhang mit den Beschlüssen des SOA zur Änderung der Spielordnung vom 18.5.2021 stehen. Sofern sich aufgrund der anstehenden Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts Änderungen zu den bislang veröffentlichen Beschlüssen ergeben, werden diese zeitnah veröffentlicht.

 

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nach den vom Bundestag am 15.5.2021 beschlossenen Satzungsänderungen künftig der Ligaverband (Hockeyliga e.V.) die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs der Bundesligen verantworten werden. Diese sog. Bundesligareform sieht ferner vor, dass nach Eintragung der Satzungsänderungen im Vereinsregister eine Bundesliga-Spielordnung, die vom Ligaverband verantwortet wird, existiert. Diese wird aktuell erarbeitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Bundesliga-Spielordnung weitere inhaltliche Änderungen zu der nun veröffentlichten Fassung beinhalten wird.

 

Mönchengladbach, den 20.6.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 205 vom 2.6.2021

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2021/2022 - Saisonteil 2021

Beschluss des Sportausschusses

 

Für die Ansetzung der Spiele in 2021 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

1. BL der Damen und Herren

Saisonteil 2021:

(04./05. Sep. 2021); (11./12. Sep. 2021); (18./19. Sep. 2021); (25./26. Sept. 2021); (02./03. Okt. 2021); (09./10. Okt. 2021); (23./24. Okt. 2021); (30./31. Okt. 2021);
___________________________________________________________


2. BL der Damen und Herren

Saisonteil 2021:

(04./05. Sep. 2021); (11./12. Sep. 2021); (18./19. Sep. 2021); (25./26. Sept. 2021); (02./03. Okt. 2021); (09./10. Okt. 2021); (16./17. Okt. 2021); (23./24. Okt. 2021);
(30./31. Okt. 2021)

 

Mit sportlichen Grüßen,

Bernd Schuckmann
Vorsitzender des Sportausschusses
 

 


DHB - Sport • Nr. 204 vom 2.6.2021

Rahmentermine der Bundesligen für die Hallenhockeysaison 2021/2022

Beschluss des Sportausschusses

 

1. BL der Herren und BL der Damen

Für die Ansetzung der Spiele in 2021/22 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

 

(27./28. Nov. 2021); (04./05. Dez. 2021); (11./12. Dez. 2021); (18./19.Dez. 2021); (08./09. Jan. 2022)

Viertelfinale: 22./23. Jan. 2022
Final Four: 29./30. Jan. 2022


___________________________________________________________

  

2. BL der Herren

Für die Ansetzung der Spiele in 2021/2022 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:


(27./28. Nov. 2021); (04./05. Dez. 2021); (11./12. Dez. 2021); (18./19.Dez. 2021);
(08./09. Jan. 2022); (22./23. Jan. 2022); (29./30.Jan 2022); (05./06.Feb. 2022); (12./13.Feb. 2022)

___________________________________________________________

 

Internationale Termine:

13. - 30.11.2021 U21 männlich Feld-WM Indien
01. - 16.12.2021 U21 weiblich Feld- WM Südafrika
12. - 16.01.2022 A-Kader Hallen-EM Hamburg
02. - 06.02.2022 A-Kader Hallen-WM Belgien

 

Mit sportlichen Grüßen,
Bernd Schuckmann
Vorsitzender des Sportausschusses

 


DHB - Sport • Nr. 203 vom 20.5.2021

Zusammensetzung der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren Feld 2021/2022

Ausnahmeregelungen nach Entscheidung SOA DHB gemäß Mitteilung DHB-Sport Nr. 202 v. 29.05.2021

Nach dem regulären Ausgang der Meisterschaftsspiele Feld 2019/2020/2021 der 1. Bundesligen und den Entscheidungen des SOA zu Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen sowie zu Abstieg/Aufstieg zwischen den 2.Bundesligen und Regionalligen bestehen die Gruppen der 2.Bundesligen Feld 2021/2022 aus 9 bzw. 11 Mannschaften, anstatt aus der regulären Anzahl von 10 Mannschaften.

 » Zusammensetzung der Bundesligen Feld 2021/2022 (PDF)

 

Unter Berücksichtigung dieser Regelungen zu Ab-/Aufstieg zwischen den 1. und 2. Bundesligen werden zum Ende der Saison 2021/2022 die Gruppen der 2. Ligen wieder auf jeweils zehn Mannschaften zurückgeführt. Dies wird durch einen erhöhten Abstieg aus den 2. Ligen, wenn die Gruppe aus mehr als zehn Mannschaften bestehen sollte, beziehungsweise durch einen reduzierten Abstieg, wenn die Gruppe aus weniger als zehn Mannschaften bestehen sollte, sichergestellt werden.

 

Bernd Schuckmann

Vorsitzender Sportausschuss


DHB - Sport • Nr. 202 vom 19.5.2021

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen (Feld)

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat auf seiner virtuellen Sitzung am 18. Mai 2021 über die Empfehlungen der Task-Force-Bundesliga zum Abbruch und zur Wertung der 2. Bundesligen vom 29. April und 5. Mai 2021 beraten und die nachfolgend näher beschriebenen Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Der Beratung vorausgegangen sind die satzungsgemäß vorgeschriebenen Anhörungen der Bundesligavereinsversammlung durch ihre Sprecher, des Leistungssportausschusses und des Bundesrates. Der SOA hat im Rahmen seiner Überlegungen auch verschiedene Schreiben von betroffenen Bundesligavereinen berücksichtigt. Nachdem das Präsidium die getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese nunmehr veröffentlicht und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

» Beschlüsse des SOA (PDF)

 

 

Mönchengladbach, den 19.5.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 200 vom 20.4.2021

Beschluss des Sportausschusses gemäß
Spielordnung des DHB / Anhang 7 B § 2

Viertelfinalspiele und Abstieg aus den 1. Bundesligen

Der Sportausschuss stellt nach Abschluss der verkürzten Rückrunde der Bundesliga-Saison 2019/2020/2021 fest, dass sowohl die Hauptrunde 2020/2021 als auch die verkürzte Rückrunde 2021 in den beiden 1. Bundesligen der Damen und Herren abgeschlossen werden konnten.
Damit verbleibt eine ausreichende Anzahl an Wochenenden, um bis zum FINAL FOUR (08./09.05.2021) die Spiele der Viertelfinale wie auch die Abstiegsspiele im Modus „best of three“ austragen zu können.

Der SPA beschließt daher gemäß Spielordnung Anhang 7 B § 2 Abs.1 Buchst. e):

„Der SPA kann für den Fall, dass nach Abschluss der Hauptrunde, noch eine ausreichende Anzahl von Wochenenden zur Verfügung steht, unanfechtbar festlegen, dass die Viertelfinale wie folgt ausgetragen werden“

 

Viertelfinalspiele:

1. Die nach der Hauptrunde jeweils vier bestplatzierten Mannschaften beider Staffeln sind teilnahmeberechtigt an den Viertelfinalspielen, die im Modus „best of three“ ausgetragen werden.
2. Die Paarungen der Viertelfinalspiele werden wie folgt angesetzt:
    VF 1: 4. Staffel A –1. Staffel B
    VF 2: 4. Staffel B –1. Staffel A
    VF 3: 3. Staffel A –2. Staffel B
    VF 4: 3. Staffel B –2. Staffel A
3. Die jeweils erstgenannte Mannschaft hat im ersten Spiel, die jeweils zweitgenannte Mannschaft    hat im zweiten und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.
4. Das jeweils erste Spiel wird am Wochenende 24./25.04.2021 (Samstag oder Sonntag) ausgetragen.
5. Das jeweils zweite Spiel wird am Samstag (01.02.21) und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag (02.05.2021) ausgetragen.

6. Sobald eine Mannschaft zwei Spiele gewonnen hat, ist sie Gesamtsieger eines der Viertelfinalspiele und ist teilnahmeberechtigt an der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft.
7. Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, wird es durch einen Shoot-out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 bis 6 SPO DHB entschieden.

 

Abstieg aus den 1. Bundesligen - Playdown-Spiele:

1. Die nach der Hauptrunde jeweils zwei letztplatzierten Mannschaften beider Staffeln spielen im Modus „best of three“ um den Klassenerhalt (Abstiegsspiele).
2. Die Paarungen der Abstiegsspiele werden wie folgt angesetzt:
    Abstieg 1: 6. Staffel A –5. Staffel B
    Abstieg 2: 6. Staffel B –5. Staffel A
3. Die jeweils erstgenannte Mannschaft hat im ersten Spiel, die jeweils zweitgenannte Mannschaft hat im zweiten und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.
4. Das jeweils erste Spiel wird am Wochenende 24./25.04.2021 (Samstag oder Sonntag) ausgetragen.
5. Das jeweils zweite Spiel wird am Samstag (01.05.21) und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag (02.05.2021) ausgetragen.
6. Sobald eine Mannschaft zwei Spiele gewonnen hat, ist sie Gesamtsieger eines der Abstiegsspiele und bleibt Teilnehmer der 1. Bundesliga in der Saison 2021/2022.
7. Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, wird es durch einen Shoot-out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 bis 6 SPO DHB entschieden.
8. Die beiden Gesamtverlierer der Abstiegsspiele steigen in die 2. Bundesliga ab, der ihr Verein regional angehört.

 

Mit sportlichen Grüßen,

Bernd Schuckmann

Vorsitzender Sportausschuss


DHB - Sport • Nr. 199 vom 14.4.2021

Pflichten der Vereine und Schiedsrichter bei der Anwendung des ESB

(Hinweis auf Mitteilung DHB-Sport Nr. 177 v. 4.1.2020)

Aus gegebenem Anlass weise ich auf die Bestimmungen zum Ausfüllen des ESB durch die Vereine gemäß § 31 Abs. 4 SPO DHB und noch einmal auf die diesbezüglichen Strafen gemäß § 50 Abs. 1 SPO DHB hin, wie sie in der Mitteilung DHB - Sport Nr. 177 v. 4.1.2020 zusammenfassend aufgeführt sind.

 

Im derzeit laufenden Saisonteil der 1. Bundesligen ab März 2021 hat die diesbezügliche Sorgfaltspflicht der Protokollführer der Vereine gegenüber dem Jahr 2020 merklich nachgelassen.

Beispiele:

  • Im ESB werden bereits Tore angezeigt, obwohl der Status noch auf 1 (in Vorbereitung) steht.
  • Im ESB steht der Status immer noch auf 2 (läuft), obwohl im "Torticker" das Spiel bereits ca. 30 Min zu Ende ist.
  • Im ESB steht der Status auf 3 (beendet) und es dauert über 30 Min., ehe das Ergebnis eingetragen ist.

 

Es ist Aufgabe des Protokollführers, den jeweiligen Status zeitgerecht einzustellen.  Der für die "Hockeyfamilie" wichtigste Eintrag ist das Spielergenis sofort nach Spielende und Umstellen auf Status 3 (beendet). Alle weiteren Eintragungen der SR zu "Karten" und sonstigen Vorkommnissen sind nicht zeitkritisch und können etwas später erfolgen.

 

Eine positive Anmerkung: Der "Torticker" funktioniert bisher hervorragend und ist nicht an den Status im ESB gebunden. Das gilt auch für den "Ergebnisdienst" unabhängig vom ESB.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 198 vom 19.3.2021

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat auf seiner virtuellen Sitzung am 20. Februar 2021 und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. In folgendem Dokument werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

» Beschlüsse des SOA (PDF)

 

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: März 2021) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter Ordnungen als Download zur Verfügung. Die Textänderungen werden in der SPO DHB gelb markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 19.3.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 197 vom 13.1.2021

Spielberechtigung für die Bundesligen der Damen und Herren Feld 2019/2021 ab 13.03.2021

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

 

Im Jahr 2021 sollen Spiele der Bundesligen Damen und Herren ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2021 ausgetragen werden können. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.

 

Der Zuständige Ausschuss Bundesliga hat hierzu in Absprache mit dem ZA Jugend und dem SOA folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2019/2021 beschlossen:

1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 2002, 2003 und 2004, die bereits eine Spielberechtigung für diesen Verein haben, dürfen ab 13.03.2021 in einer Bundesliga Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2021 den Verein wechseln, wenn sie im März 2021 nicht in einer Bundesliga eingesetzt worden sind. Für Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Dies gilt auch für evtl. Maßnahmen der Jugend im März 2021.

2. Jugendliche der Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 dürfen nach Vereinswechsel ab 13.03.2021 in einer Bundesliga eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 13.03.2021 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 13.03. bis 31.03.2021 ist ausgeschlossen.

3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2020 der Feldhockeysaison 1919/2021 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der ausgefallenen Hallenhockeysaison 2020/2021 in diesen zurück, ist er ab 13.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 13.03.2021 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaaft im März 2021 erfolgt.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Jugend • Nr. 64 vom 30.3.2021

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Der Vizepräsident Jugend, gleichzeitig auch Referent für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2021/22 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
Florian Woesch, Haslach

Sonja Schwede, Köln

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Ulrike Schmidt, Tübingen.

 

Mönchengladbach, den 30. März 2021
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


DHB - Jugend • Nr. 63 vom 29.1.2021

58. (digitaler) Bundesjugendtag 2021

Der Bundesjugendvorstand des DHB beruft den 58. Bundesjugendtag für den 13. März 2021 als digitale Versammlung ein, da die ursprünglich geplante Präsenzveranstaltung in Lübeck aktuell leider nicht möglich ist.

Die Tagesordnung kann auf hockey.de —> Jugendhockey —> Bundesjugendtag auf der Sonderseite eingesehen werden. Auch das Anmeldeformular und eine Vorlage für Vollmachten ist dort ab Februar 2021 zu finden. Fristgerecht eingereichte Anträge zum Bundesjugendtag und viele weitere Informationen und Hinweise zur Veranstaltung sind dann ebenfalls auf der Sonderseite hinterlegt.
Anmeldungen der Delegierten der Vereine und Verbände müssen bitte bis spätestens 07.03.2021 erfolgen, besonders um auch die Vorbereitungen für das digitale Abstimmungstool rechtzeitig abschließen zu können.

 

zur Sonderseite BJT 2021


DHB - Schiedsrichter • Nr. 49 vom 18.10.2021

Regeländerungen zur Hallensaison 2021/22 (1.November 2021)

 

Die FIH hat das Regelwerk für Hallenhockey im Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. März 2021 überarbeitet. Die entsprechenden Regeländerungen hat der SRA zur neuen Hallensaison 2021/22 in das Regelwerk übernommen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um nachstehend erläuterte Regeländerungen zum Spielformat. Alle Änderungen, inklusive aller redaktionellen Anpassungen, können dem Regelwerk auf hockey.de entnommen werden:

 

5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 10 Minuten, einer Pause von 1 Minute zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 3 Minuten.


Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.


Falls die Spielzeit abgelaufen ist, kurz bevor die Schiedsrichter eine Entscheidung getroffen hätten, ist es den Schiedsrichtern erlaubt, diese Entscheidung sofort nach dem Ende des Spielviertel zu treffen.


DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.


Im Hallenhockey beträgt die Dauer von Meisterschaftsspielen der Erwachsenenaltersklasse einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele, 4 x 15 Minuten. Die Spieldauer der Meisterschaftsspiele für weibliche und männliche U14 beträgt 2 x 12 Minuten, die Spieldauer für weibliche und männliche U16 und U18 beträgt 2 x 15 Minuten.


Bei Spielen, die in vier Vierteln ausgetragen werden, gibt es nach dem ersten und dritten Viertel eine Viertelpause von 1 Minute und nach dem zweiten Viertel eine Halbzeitpause von 10 Minuten. Bei Spielen der Altersklassen U14, U16 und U18 beträgt die Länge der Halbzeitpause 5 Minuten.

 

6.1 Die Seitenwahl und der Ballbesitz zu Spielbeginn werden gelost:


a) Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


b) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels zu.


c) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt

 

6.3 Ein Mittelanstoß wird ausgeführt:
a) zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat; anderenfalls durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


b) zu Beginn der zweiten Halbzeit und des vierten Spielviertels durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


c) nach jedem Tor durch einen Spieler der Mannschaft, gegen die das Tor erzielt oder verhängt worden ist.


Zur Klarstellung sei darauf verwiesen, dass die Zeit nach einem Tor nicht angehalten wird.

 

9.8 Spieler dürfen den Ball nicht gefährlich oder so spielen, dass dies zu gefährlichem Spiel führt.
Ein gespielter Ball ist auch als gefährlich zu beurteilen, wenn er Gegenspieler zu einer Ausweichbewegung zwingt.

 

13.3 Strafecke:


a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Mannschaften sollen so schnell wie möglich (als Richtlinie gelten 30 Sekunden) die Schutzausrüstung anlegen und sich zur Strafeckenausführung aufstellen.


DHB: Die Spielzeit wird nicht angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist.


Mit sportlichen Grüßen

Christian Blasch

Mönchengladbach 18.10.2021


DHB - Schiedsrichter • Nr. 48 vom 12.3.2021

Regeländerungen zum 1. März 2021

 

Die FIH hat das Regelwerk für Feldhockey rückwirkend zum 1. Januar 2021 etwas modifiziert. Es handelt sich vorwiegend um redaktionelle Änderungen oder um Änderungen, die keinen großen Einfluss auf das Spiel haben, so dass der SRA beschlossen hat, die entsprechenden Änderungen zum Start der Rückrunde am 20.3.2021 zu übernehmen.

Im Detail handelt es sich um folgende Regeländerungen:

 

Begriffsbestimmungen für Feldhockey: 22. Regelverstoß
- Ein regelwidriges Einwirken auf einen Gegenspieler, das durch einen Schiedsrichter geahndet werden kann.


4.1 Spieler dürfen keine Ausrüstung oder Gegenstände tragen, durch die andere Spieler gefährdet werden können.
 

Feldspielern
- ist es, sowohl zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls bis zu deren Beendigung erlaubt, eine glatte, vorzugsweise durchsichtige oder einfarbige Gesichtsmaske oder eine Gittermaske aus Metall, die eng an die menschliche Gesichtsform angepasst ist, zu tragen, als auch zur schnellen Freischlagausführung im Anschluss an eine Strafecke, sofern sie den Ball zu einem Mitspieler passen; der wichtigste Grund für das Tragen einer Gesichtsmaske zur Abwehr einer Strafecke ist der Schutz des Spielers; Gesichtsmasken, die dem Sinne dieser Richtlinie entsprechen, sollten erlaubt werden.


6.5 Das Spiel muss nach einem Zeitstopp oder nach einer Spielunterbrechung wegen einer Verletzung oder aus anderem Grund, wenn dabei keine Spielstrafe verhängt worden ist, mit einem Bully fortgesetzt werden:

d) Alle anderen Spieler müssen mindestens 5 m vom Ball entfernt sein, bevor der Ball ins Spiel gebracht wird.

Für den Fall, dass während einer Strafecke, die nicht unter den §13.5 a bis f beschriebenen Voraussetzungen beendet ist, auf Bully entschieden wird, wird die Strafecke wiederholt.

 

9.1 Spieler dürfen den Ball nicht gefährlich oder so spielen, dass dies zu gefährlichem Spiel führt.
Ein gespielter Ball ist auch als gefährlich zu beurteilen, wenn er einen oder mehrere Gegenspieler zu einer Ausweichbewegung zwingt.

 

Gestrichen wurde folgende Regelung:


13.5 Eine Strafecke ist beendet, wenn

g) auf Bully entschieden worden ist.

Wenn das Spiel am Ende eines Spielviertels zur Beendigung einer Strafecke verlängert worden ist und während deren Durchführung wegen einer Verletzung oder aus irgendeinem anderen Grund auf Bully entschieden worden ist, muss die Strafecke wiederholt werden.

 

Mönchengladbach 11.03.2021


Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA)


 
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